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Bei häuslicher Pflege (nach Ausschöpfung der Grundleistungshöchstsätze der Pflegepflichtversicherung)
Aufwendungsersatz, bei Pflege durch anerkannte Pflegefachkräfte (z.B. Pflegedienste) je nach Pflegestufe monatlich bis zu 192,00 Euro / 460,50 Euro / 716,00 Euro in Härtefällen der Pflegestufe III bis zu 959,00 Euro Pflegegeld, bei Pflege durch Pflegepersonen (Personen, die nicht erwerbsmäßig pflegen) je nach Pflegestufe monatlich bis zu 102,50 Euro / 205,00 Euro / 332,50 Euro Kombination von Aufwendungsersatz und Pflegegeld Aufwendungsersatz bei Verhinderung der Pflegeperson, längstens für vier Wochen je Kalenderjahr bis zu 716 Euro Erstattung der Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel monatlich bis zu 62,00 Euro Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes, je Maßnahme 50%, maximal 1.278,50 Euro Übernahme der in der Pflegepflichtversicherung vorgesehenen Zuzahlung für technische Hilfsmittel in Höhe von 10%, maximal 25,00 Euro
Bei teilstationärer, vollstationärer und Kurzzeitpflege: (nach Ausschöpfung der Grundleistungshöchstsätze der Pflegepflichtversicherung)
Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen bei teilstationärer Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, je nach Pflegestufe monatlich bis zu 192,00 Euro / 460,50 Euro / 716,00 Euro Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen bei Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen, für 4 Wochen pro Kalenderjahr bis zu 716,00 Euro Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen bei vollstationärer Pflege in vollstationären Einrichtungen monatlich bis zu 716,00 Euro in Härtefällen der Pflegestufe III bis zu 844,00 Euro Zuschuss zu den pflegebedingten Aufwendungen bei Wahl einer vollstationären Pflege, obwohl diese nicht erforderlich ist, je nach Pflegestufe bis zu 192,00 Euro / 460,50 Euro / 716,00 Euro Pflegegeld bei vollstationärer Pflege monatlich 332,50 Euro Pflegegeld bei Wahl einer vollstationären Pflege, obwohl diese nicht erforderlich ist, je nach Pflegestufe monatlich bis zu 102,50 Euro / 205,00 euro / 332,50 Euro
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