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Globale

VERTRAGSBESONDERHEITEN
Negativ für den Kunden
a Leistung erst ab dem 92. Tag nach Feststellung
der Pflegebedürftigkeit; die Karenzzeit gilt
auch für jede neue Pflegestufe.
b Um nachzuweisen, dass die einmal festgestellte
Pflegebedürftigkeit weiterhin besteht,
muss der Betroffene alle ein bis drei Monate
eine Bestätigung des behandelnden Arztes
vorlegen, wenn die Pflegebedürftigkeit
nicht aus Unterlagen der gesetzlichen Pflegeversicherung ersichtlich ist.
c Wenn die Pflegebedürftigkeit nicht aus Unterlagen
der gesetzlichen Pflegeversicherung
ersichtlich ist, muss der Betroffene alle sechs
Monate eine Bestätigung des behandelnden
Arztes vorlegen, um nachzuweisen, dass die
einmal festgestellte Pflegebedürftigkeit weiterhin
besteht.
d Leistung für Pflegebedürftigkeit vor Vollendung
des 29. Lebensjahres nur dann, wenn
diese durch einen Unfall verursacht wurde.
e Um zu überprüfen, ob die einmal festgestellte
Pflegebedürftigkeit weiterhin besteht, kann
das Versicherungsunternehmen Untersuchungen
durch eigene Ärzte auch außerhalb der
Wohnung des Betroffenen verlangen.
f Um zu überprüfen, ob die einmal festgestellte
Pflegebedürftigkeit weiterhin besteht, kann
das Versicherungsunternehmen Untersuchungen
durch eigene Ärzte auch außerhalb der
Wohnung des Betroffenen verlangen, wenn die
Pflegebedürftigkeit nicht aus Unterlagen der
gesetzlichen Pflegeversicherung ersichtlich ist.
g Um nachzuweisen, dass die einmal festgestellte
Pflegebedürftigkeit weiterhin besteht,
muss der Betroffene alle ein bis drei Monate
eine Bestätigung des behandelnden Arztes
vorlegen.
h Um nachzuweisen, dass die einmal festgestellte
Pflegebedürftigkeit weiterhin besteht,
muss der Betroffene alle sechs Monate
eine Bestätigung des behandelnden Arztes
vorlegen.
i Der Versicherer verzichtet nicht generell auf
sein ordentliches Kündigungsrecht in den ersten
drei Jahren nach Vertragsabschluss.
j Anders als die gesetzliche Pflegeversicherung
übernimmt der Versicherer keine Kosten für
eine Ersatzpflegekraft, wenn der pflegende
Angehörige verhindert ist.
k Anders als die gesetzliche Pflegeversicherung
übernimmt der Versicherer keine Kosten für
technische Hilfsmittel wie verstellbare Pflegebetten.
l Anders als die gesetzliche Pflegeversicherung
übernimmt der Versicherer keine Kosten für
teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages-
und Nachtpflege.
m Anders als die gesetzliche Pflegeversicherung
übernimmt der Versicherer keine Kosten für
vollstationäre Kurzzeitpflege.
n Anders als die gesetzliche Pflegeversicherung
übernimmt der Versicherer keine Kosten für zusätzliche Betreuungsleistungen bei erheblichem
allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf
etwa für Demenzkranke.


VERTRAGSBESONDERHEITEN
Positiv für den Kunden
A Leistungen können nachträglich ohne neue
Gesundheitsprüfung zum Ausgleich von Kostensteigerungen erhöht werden.
B Leistungen können nachträglich ohne neue
Gesundheitsprüfung zum Ausgleich von Kostensteigerungen erhöht werden, jedoch nicht
mehr bei bereits Pflegebedürftigen.
C Leistungen können nachträglich ohne neue
Gesundheitsprüfung zum Ausgleich von Kostensteigerungen
erhöht werden, jedoch nur bis zu einem Höchstalter (je nach Versicherer zwischen 55 und 75 Jahren).
D Leistungen können nachträglich ohne neue
Gesundheitsprüfung zum Ausgleich von Kostensteigerungen erhöht werden, jedoch nur bis
zu einem Höchstalter (je nach Tarifangebot
zwischen 55 und 75 Jahren) und nicht mehr
bei bereits Pflegebedürftigen.
E Die Versicherung erstattet 80 Prozent der
Restkosten ohne absolute jährliche Obergrenze.
Das heißt, die Leistung erhöht sich automatisch
mit steigenden Pflegekosten.
F Zusätzliche Hilfeleistungen: zum Beispiel Vermittlung
von Pflegeheimen, Pflegediensten  und Haushaltshilfen.
G Um nachzuweisen, dass die einmal festgestellte
Pflegebedürftigkeit weiterhin besteht,
genügen die Unterlagen der gesetzlichen
Pflegeversicherung und für privat Krankenversicherte
die Unterlagen der privaten Pflegepflichtversicherung.
H Vollständige Beitragsbefreiung nach Eintritt
von Pflegebedürftigkeit mindestens der Stufe I.
I Vollständige Beitragsbefreiung nach Eintritt
von Pflegebedürftigkeit mindestens der Stufe II.
J Vollständige Beitragsbefreiung nach Eintritt
von Pflegebedürftigkeit der Stufe III.
K Die allgemeine Wartezeit von drei Jahren ab
Vertragsschluss, bis der Kunde erstmals Leistungen
in Anspruch nehmen kann, entfällt.
L Sind die nach Vorleistung der gesetzlichen
Pflegeversicherung verbleibenden Pflegekosten
niedriger als der versicherte Höchstbetrag:
Differenz als frei verfügbares Pflegegeld.
M Erstattung von 50 Prozent der Kosten auch
ohne Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung
oder der privaten Pflegepflichtversicherung.
N Bei vollstationärer Pflege sind auch die Aufwendungen
für Unterkunft und Verpflegung erstattungsfähig.
O Bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit wird zusätzlich
einmalig ein Betrag in Höhe des 100fachen
Tagessatzes (bei Tagessatz von 25 Euro:
2 500 Euro, bei 49 Euro: 4 900 Euro) gezahlt.
P Bei vollstationärer Pflege sind auch die Aufwendungen
für zusätzliche Komfortleistungen
wie Einbettzimmer und zusätzliche, über die
Grundpflege hinausgehende Pflegeleistungen
erstattungsfähig.
Q Die allgemeine Wartezeit von drei Jahren, bis
der Kunde erstmals Leistungen in Anspruch
nehmen kann, entfällt bis Eintrittsalter 60.


Versicherer

Globale

Tarif

PTAS

Monatsbeitrag Manner Alter 43 Jahre

29 €

Monatsbeitrag Manner Alter 53 Jahre

50 €

Monatsbeitrag Frauen Alter 43 Jahre

44 €

Monatsbeitrag Frauen Alter 53 Jahre

76 €

Verbraucherfreundlichkeit

Nicht verbraucherfreundlich

Positive Vertragsbesonderheiten

H, K

Negative Vertragsbesonderheiten

e, h

Leistungen vollstationär bei
Pflegestufe I , Restkosten 577 €

1350 € wenn vollstationäre Pflege nicht erforderlich nur 338 €

Leistungen vollstationär bei
Pflegestufe II, Restkosten 871 €

1350 € wenn vollstationäre Pflege nicht erforderlich nur 878 €

Leistungen vollstationär bei
Pflegestufe III , Restkosten 1258 €

1350 €

Leistungen häusliche Pflege bei
Pflegestufe I , Restkosten 426 €

338 € bei professioneller Pflege
338 € bei nicht  professioneller Pflege

Leistungen häusliche Pflege  bei
Pflegestufe II, Restkosten 1029 €

878 € bei professioneller Pflege
878 € bei nicht  professioneller Pflege

Leistungen häusliche Pflege  bei
Pflegestufe III , Restkosten 1928 €

1350 € bei professioneller Pflege
1350
€ bei nicht professioneller Pflege

Höchsteintrittsalter

54 Jahre