stellt sich ganz flexibel auf Ihre Bedürfnisse ein. So entscheiden Sie selbst, ob Sie nur Pflegestufe III oder diese in Kombination mit Pflegestufe II bzw. den Pflegestufen II und I absichern möchten. Zudem können Sie je nach Ihrem persönlichen Bedarf für jede Pflegestufe ein individuelles monatliches Pflegegeld wählen. Vorteile, die sich auszahlen AXA zahlt im Leistungsfall immer 100 % des vereinbarten Pflegegeldes für die jeweilige Pflegestufe. Sie können über das ausbezahlte Geld frei verfügen. Außerdem werden Sie bei Eintritt eines Pflegefalls bereits ab Pflegestufe I von den Beitragszahlungen befreit. Damit Ihr Versicherungsschutz mit den stetig steigenden Pfl egekosten Schritt hält, erhöht sich das Pflegegeld alle drei Jahre automatisch um 10 % - ohne erneute Gesundheitsprüfung. Stufe für Stufe individuell: Pflegevorsorge Flex. Weitere Leistungen und Details ■ Sie können in allen Pflegestufen ein monatliches Pfl egegeld von mindestens 100 Euro und maximal 4.500 Euro versichern. ■ Das Pflegegeld für die Pflegestufen I und II kann maximal so hoch versichert werden wie das für die nächsthöhere Pflegestufe. ■ Es gibt keine Warte- und Karenzzeiten. AXA zahlt Ihnen das Pflegegeld ab dem 1. des Monats, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. ■ Ändert sich Ihre Pflegestufe innerhalb eines Monats, erhalten Sie für den gesamten Monat die Leistung, die für die höhere Pflegestufe abgesichert wurde. ■ Selbst wenn keine Pflegestufe vorliegt, jedoch ab dem 20. Lebensjahr ein erheblicher Betreuungsbedarf besteht, zahlt AXA Ihnen 20 % des vereinbarten Pfl egegeldes in Pfl egestufe I. Das gilt z. B. auch bei Demenz. ■ Sie können das Pflegegeld erhöhen oder die Pfl egestufen I und II ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten nachversichern, wenn zwischenzeitlich kein Pflegefall oder Antrag auf Pfl egeversicherung vorliegt. Dies ist zu folgenden Anlässen möglich: - Beginn des 6. Versicherungsjahres - Abschluss der Berufsausbildung - berufl icher Statuswechsel (z. B. von / in Beamtenlaufbahn oder Selbstständigkeit) - Geburt oder Adoption eines Kindes - Beginn der Berufsausbildung eines Kindes ■ Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Leistungen von Pflegevorsorge Flex auch im europäischen Ausland in Anspruch nehmen.