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Continentale |
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hat die Teilnahme am Vergleichstest von Finanztest verweigert! Die Wartezeit beträgt drei Jahre ab Versicherungsbeginn;
Nach ärztlicher Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist eine Karenzzeit von 91 Tagen einzuhalten. Wird unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt Pflegebed ürftigkeit festgestellt, erfolgt eine Anrechnung dieser Zeit auf die Karenzzeit. Leistungspflicht nicht vor Ende des KH-Aufenthaltes.
Eine Leistungsdynamik ohne erneute Risikoprüfung und Wartezeiten ist in den AVB nicht enthalten.
Der Eintritt der Pflegebedürftigkeit ist durch ärztliche Bescheinigungen innerhalb von 42 Tagen nachzuweisen; die Fortdauer der Pflegebedürftigkeit und die Durchführung der stat. Pflege ist alle 3 Monate nachzuweisen (die Kosten trägt der VN), bei häusl. Pflege ist der Nachweis der durchgeführten Pflege monatlich zu erbringen (die Kosten trägt der VR).
Bei häuslicher Pflege durch Familienmitglieder oder sonstige Personen werden 50% der tariflichen Leistung gezahlt. |